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Radstrecke

Radstrecke (Wendestrecke 20km)

Die Radstrecke ist nicht für den öffentlichen Verkehr gesperrt! Es gelten die Vorschriften der STVO (Straßenverkehrsordnung).Vorfahrtsregeln und Rechtsfahrgebot sind strengstens einzuhalten!

Die Radstrecke geht von der Wechselzone Nähe Freibad Schönkirchen Reyersdorf auf der B220 über Raggendorf bis Groß Schweinbarth wo nach 8,5km sich der erste Wendepunkt befindet. Es wird um den Fahrbahnteiler Abzweigung nach Hohenruppersdorf gewendet.

Die Strecke geht nun auf der B220 wieder über Raggendorf zurück, am Freibad vorbei bis zum Ortsende von Schönkirchen Reyersdorf, wo sich der zweite Wendepunkt befindet. Gewendet wird wieder um einen Fahrbahnteiler dieser befindet sich nach 18,1km der Strecke.

Die restliche Strecke geht weiter auf der B220 bis die Wechselzone beim Freibad nach 20km der Strecke erreicht wird.

Der Bahnbetrieb wurde eingestellt - es fahren keine Züge mehr!

Achtung: Absolutes Littering Verbot auf dergesamten Radstrecke

Absichtliches oder unachtsames Vermüllen (Littering) führt zur Disqualifikation;

Die Benutzung von elektronischen Geräten (z.B. Radio, MP3-Player, Mobilfunkgeräten etc.) ist auf allen drei Etappen verboten

 

 

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Wettkampfregeln Radfahren

Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist verboten. Der Kinnriemen muss geschlossen sein, bevor der Athlet die Wechselzone verlässt und muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben. Das Öffnen des Kinnriemens ist erst wieder in der Wechselzone gestattet. Die Helmnummer ist auf der Helmvorderseite (Front) aufzukleben. Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückenseite ihres Trikots zu tragen. Reparaturen sind vom Athleten nur mit selbst mitgeführten Werkzeugen sowie Ersatzteilen erlaubt. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist so anzubringen, dass sie von der Seite deutlich abgelesen werden kann. Verkleinerungen der Radnummern sind untersagt. Radfahren mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet

Windschattenfahren führt zur Disqualifikation.

Das Fahren in der Windschattenzone von anderen Wettkampfteilnehmer oder motorisierten Fahrzeugen ist verboten.

Abstand zu Vordermann/-frau: mindestens 10 Meter

Es muss immer die äußerst rechte Fahrspur benutzt werden. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt. Der überholte Athlet muss sich, sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen, und kann erst ab diesem Zeitpunkt einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Ein Überholvorgang muss innerhalb von 30 Sekunden abgeschlossen werden. Rechts Überholen wird mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet. Gegen eine Disqualifikation wegen Windschattenfahrens gibt es keine Möglichkeit eines Protestes

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